Asbest

Quelle: „Schadstofffibel“ Competenza


Eigenschaften

Eigenschaften

  • Unbrennbar
  • Chemische Beständigkeit
  • Elektrische und thermische Isolierfähigkeit
  • Hohe Elastizität und Zugfestigkeit
  • Verspinnbarkeit (teilweise)
  • Gute Einbindefähigkeit in anorganische und organische Bindemittel
  • Biobeständigkeit > 100 Jahre (Krokydolith)

 

Vorkommen im Gebäude

Schwachgebundene Asbestprodukte

  • Spritzasbest
  • Stopfmassen
  • Kitte
  • Putze
  • Platten
  • Pappen
  • Schnüre
  • Gewebe
  • Schaumstoffe
  • Cushion-Vinyl-Bodenplatten (CV-Bodenbeläge)


Asbestzementprodukte

  • Fassadenverkleidungen
  • Dacheindeckungen
  • Kamine
  • Lüftungsrohre
  • Formteile


Festgebundene Asbestprodukte

  • Fußbodenplatten sog. „Floor-Flex-Platten“
  • Bremsbeläge (z.B. Aufzüge)

 

Wirkung

Gesundheitliche Wirkung

  • beim Menschen eindeutig krebserzeugend: Einstufung K1 (15)
  • Asbestose
  • Mesotheliom
  • Bronchialkarzinom (für „kritische“ Fasern gemäß WHO (22): D < 3µm, L > 5 µm, L : D > 3)

 

Rechtliche Grundlage/Vorschrift

  • 1000 Fasern/m³: Zum Nachweis des Erfolgs im Rahmen vorläufiger Maßnahmen
  • Messwert 500 Fasern/m³ sowie oberer Poisson-Wert
    1000 Fasern/m³: Zum Nachweis des Sanierungserfolgs
  • 15000 Fasern/m³: Arbeitsplatzgrenzwert (Zielgruppe: Beschäftigte bei ASI-Arbeiten (24))
  • 1000 Fasern/m³: Abluft von Lufttauschern und Asbestsaugern


Grenz- bzw. Richtwerte

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Asbest-Richtlinie (1)
  • TRGS 519 (2)
  • TRGS 905 (6)
  • BGI 505-46 (9)


Beurteilungsgrundlage

Beurteilungsgrundlage

Asbest-Richtlinie (1): „Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten in Gebäuden“ nach Asbestart und Verwendung, Oberfläche, Beeinträchtigung von außen, Raumnutzung und Lage

Dringlichkeitsstufe I:

Sanierung unverzüglich erforderlich. Beginn jedoch spätestens nach 3 Jahren, wenn in der Zwischenzeit vorläufige Maßnahmen getroffen und diese mindestens halbjährlich durch Luftmessungen überprüft werden.

Dringlichkeitsstufe II:
Neubewertung nach maximal 2 Jahren

Dringlichkeitsstufe III:
Neubewertung nach maximal 5 Jahren

Probenahme:

Abscheiden faserförmiger Partikel auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat gemäß VDI-Richtlinie 3492 (8)

Probenahmedauer: 8 Stunden

Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen

  • Bei begründetem Verdacht (z.B. Analyse von Materialproben oder Kontaktproben) die Beewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbest-Richtlinie (1) umgehend durchführen lassen
  • Durchführen von Luftmessungen und Entnahme von Staub-Kontaktproben zur Gefährdungsabschätzung
  • Gegebenenfalls Einstellung der Nutzung des Gebäudes bzw. von Teilen des Gebäudes und kurzfristige Sanierung
  • Vorläufige Schutzmaßnahmen und Sanierungsbeginn spätestens nach 3 Jahren

 

Analysemethoden

Raserelektronenmikroskop (REM) mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) zur Faseridentifizierung, gemäß VDI-Richtlinie 3492 (8)

Sanierungsmöglichkeiten

Methode 1: Entfernen
Methode 2: Beschichten
Methode 3: Räumliche Trennung

Vorgehensweise

Organisatorische Vorgehensweise gemäß Asbestrichtlinie (1),

TRGS 519 (2) und VDI-Richtlinie 3492 (8)


Maßnahmen Grenzwert Oberer Poissonwert (F/m³) Rechtliche Grundlagen
Vor der Sanierung Entnahme von Material- und Kontaktproben zur Gefährdungsabschätzung, Gewährleistungsabrenzung bzw. zur Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbestrichtlinie (1)
/ / Länderbauordnungen (LBauO) §3, Abs. 1
Asbest-Richtlinie (1)

Untersuchung der Raumluft zur Gefährdungsabschätzung bzw. zur Gewährleistungsabgrenzung: Messung zur Bestandsaufnahme (MzB) < 1000 / Länderbauordnungen (LBauO) §3, Abs. 1
Asbest-Richtlinie (1)
Evtl. vorläufige Sanierungsmaßnahmen Entnahme von Kontaktproben zum Nachweis des Sanierungserfolges / / /

Mindestens halbjährliche Raumluftmessung: Erfolgskontrollmessung im Rahmen vorläufiger Maßnahmen (ERvM) < 1000 / Asbest-Richtlinie (1)
Während der Sanierung Material- und Kontaktproben / / /

Raumluft: Messung zum Schutz Dritter (MSD) < 1000 / TRGS 519 (2)
Nach Abschluß der ASI-Arbeiten (24) Raumluft: Kontrollmessung vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen (KAS) < 500 < 1000 TRGS 519 (2)
Nach der Sanierung Raumluft: Erfolgskontrollmessung der Sanierung (EKS) < 500 < 1000 Asbest-Richtlinie (1)

 

Asbestsanierung mit Know-How

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Schwach gebundene Asbestprodukte (§39 GefStoffV) wie Spritzasbest, Dichtungen, Brandschutzverkleidungen und Feuerschutzdecken

 

Fest gebundene Asbestprodukte wie Asbestplatten und Asbestzement-Wellplatten in Dacheindeckungen, Bedachungen und Fassadenverkleidungen, Blumenkästen, Plantafeln, Kunstschieferplatten, asbesthaltige Abwasserrohre und Lüftungskanäle, u.v.m.

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