Künstliche Mineralfaser

(Quelle: „Schadstofffibel“ Competenza)

 

Eigenschaften

Eigenschaften

  • Gruppe künstlich hergestellter silikatischer, glasig-amorpher Fasern unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung
  • Unbrennbar
  • sehr gute Wärmedämmwirkung
  • zum Teil Verspinnbarkeit (textile Glasfasern)
  • thermische Stabilität
  • begrenzte Beständigkeit gegen Wasser und Chemikalien

 

Vorkommen im Gebäude

  • Wärme- und Schallschutz z.B.
  • Innenwände/Leichtbauwände
  • Akustikdecken
  • Fußböden
  • Im Dachausbau
  • Außenfassaden
  • Trittschalldämmung unter Estrich
  • Mineralfaserhaltiger Putz
  • Wärmedämmung in Rolladenkästen

 

Brandschutz

  • Fassadenbau
  • Spritzisolierungen

 

Gesundheitliche Wirkung

Gesundheitliche Wirkung

  • kanzerogenes Potential (krebserzeugend)
  • Juckreiz bei Hautkontakt


Einstufung von KMF (WHO (22)-Fasern) nach GefStoffV auf Grundlage des KI-Wertes gemäß TRGS 905(6):

  • K2 (16): KI-Wert (14) <= 30
  • K3 (17): 30 < KI-Wert (14) < 40
  • „keine Einstufung als krebserzeugend“: KI-Wert (14) >= 40

 

Grenz- bzw. Richtwerte

  • 250.000 Fasern/m³: TRK-Wert (13) am Arbeitsplatz (durch die GefStoffV vom 23.12.2004 außer Kraft gesetzt)
  • 1.000 Fasern/m³: Hintergrundwert für Innenräume



Rechtliche Grundlage/Vorschrift

TRGS 521, Teil 1 (3) (05/2002): „Anorganische Faserstäube“;
TRGS 521, Anlage 4 (4) (05/2002) „Umgang mit eingebauten Produkten im Hochbau“
TRGS 905, Nr. 2.3. (6): „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“

Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen

  • der Einbau vom KMF muss so erfolgen, dass eine Faserfreisetzung in die Raumluft ausgeschlossen ist
  • jeder unnötige Kontakt mit KMF ist zu vermeiden
  • Ersatzstoffverpflichtung für alte Produkte laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

 

Analysenmethode

Rasterelektronenmikroskop (REM) mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) zur Faseridentifizierung gemäß VDI 3492 (8)

Probenahme

Abscheiden faserförmiger Partikel auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat gemäß VDI-Richtlinie 3492 (8);
Probenahmedauer: 8 Stunden

Beurteilungsgrundlage

Beurteilungsgrundlage

  • Inaugenscheinnahme
  • Luftmessungen (Dämmstoff als Referenzprobe)
  • KI-Wert (14):
    BIA-Verfahren: 7488 (25) oder REM/EDXA

 

Sanierungsmöglichkeiten

Methode 1: Entfernen
Methode 2: Beschichten
Methode 3: Räumliche Trennung

 

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