Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

Quelle: „Schadstofffibel“ Competenza

 

Eigenschaften

Eigenschaften

  • Ein Gemisch von mehreren hundert Einzelverbindungen aus der chemischen Gruppe mehrkerniger Aromaten, leicht-, mittel- bis schwerflüchtig, teilweise geruchsintensiv
  • Leitsubstanz Benzo(a)pyren BaP
  • Entstehen bei unvollständiger Verbrennung organischen Materials, v.a. von Holz und anderen fossilen Brennstoffen
  • Sind Bestandteil vieler Emissionen aus der Industrie
  • Sind in Abgasen von Kfz und in Ruß enthalten
  • Entstehen auch beim Rauchen, beim Räuchern von Lebensmitteln und an offenen Feuerstellen (offener Kamin im Innenraum)

Vorkommen

Vorkommen im Gebäude

  • teer- und pechhaltige Klebstoffe und Farben unter Holzparkett und Hirnholzfußboden
  • Bitumenerzeugnisse (zum Teil asbesthaltig)
  • Offene Feuerstelle
  • Rauchen
  • Asphalt-Fußbodenbeläge (Gussasphalt, Hochdruckplatten)
  • Bitumierte Dichtungs- und Dachbahnen
  • Bautenschutz: Bitumenlösungen, Bitumenvergussmassen, Bitumenlacke, Bitumenemulsionen

 

Weitere Verwendungen:

  • als Imprägnieröl
  • als schweres Heizöl
  • zur Herstellung von Chemikalien

Wirkung

Gesundheitliche Wirkung

  • teerhaltige Produkte (kanzerogenes Potential ; krebserzeugend): Einstufung K1 (15)
  • Dieselmotoremissionen (kanzerogenes Potential ; krebserzeugend): Einstufung K2 (16)

 

Benzo(a)pyren:

  • kanzerogenes Potential (krebserzeugend): Einstufung K2 (16)
  • Frucht- und entwicklungsschädigende Wirkung: Einstufung RE2 (20)
  • Fortpflanzungs- und fruchtbarkeitsschädigende Wirkung: Einstufung RF2 (21)
  • Sollte als erbgutverändernder Stoff angesehen werden: Einstufung M2 (18)
  • Haut-, Kehlkopf-, Lungenkrebs
  • Befindlichkeitsstörungen
  • Entzündung der Haut
  • Entzündung der Augen und Atemwege



Grenz- bzw. Richtwerte

  • Grenzwert Benzo(a)pyren für Kanzerogenität von Zubereitungen im Sinne von §35 (3) GefStoffV: 50 mg/kg
  • Material- und Staubproben: 10 mg Benzo(a)pyren/kg
  • Die Anwendung teerhaltiger Produkte in Innenräumen ist gemäß Gefahrstoffverordnung, Anhang IV (ehem. Teerölverordnung) verboten
  • TRK-Wert (13) (Benzo(a)pyren: 2µg BaP/m³ (durch die GefStoffV vom 23.12.2004 außer Kraft gesetzt)

 

Rechtliche Grundlage/Vorschrift

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • TRGS 900 (5)
  • TRGS 905 (6)
  • PAK-Hinweise ARGE-Bau, April 2000 (28)

Beurteilungsgrundlage

Beurteilungsgrundlage

  • Staubmessungen
  • Materialbeprobungen
  • Luftmessungen

 

Probenahme

  • Hausstaubbeprobung (zur Bestandsaufnahme)
  • Materialbeprobung (zur Bestandsaufnahme)
  • Raumluftprobenahme auf Polyurethan-Schaum mit vorgeschaltetem Glasfaserfilter; Probenahmedauer ca. 3 – 8 Stunden

 

Analysenmethode

Luft:
Analyse von PAK nach Extraktion und säulenchromatographischer Reinigung mittels hochauflösender Gaschromatographie und niederauflösender Massenspektroskopie. Prüfverfahren gemäß DIN ISO 13877

Staub- und Materialproben:
Gemäß DIN ISO 13877 nach Kaltextraktion

Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen

Vorläufige Maßnahmen bis zur Sanierung:

  • Generalreinigung
  • Erhöhung der Reinigungsintervalle (feucht)
  • Ausreichende Raumbelüftung (regelmäßig)
  • Hautkontakt mit belasteten Oberflächen vermeiden

Sanierungsmöglichkeiten

  • Entfernen belasteter Bauteile
  • Anbringen von diffusionsdichten Sperrschichten
  • Reinigen oder Entfernen von sekundär kontaminierten Einrichtungsgegenständen
 

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