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Quelle: „Schadstofffibel“ Competenza
Eigenschaften
Als natürlicher Bestandteil in allen Umweltmedien (Boden, Wasser, Luft) zu finden; Große Artenvielfalt mit verschiedenen Gefährdungspotentialen
Gesundheitliche Wirkung
- Allergien
- Geruchsbelastung
- Schleimhautreizungen (MMIS, Mucous Mebrane Irritation Syndrome)
- Sick Building Syndrome (SBS)
- Exogen Allergische Alveolitis (EAA)
- Bronchitis
- Asthma bronchiale
- In seltenen Fällen auch Infektionen (v.a. immungeschwächte Personen)
- Aspergillose/Aspergillom
- Verschiedene Mykotoxine (immunschädigend, leber- und nierenschädigend, krebserregend, enterotoxisch, neurotoxisch, tremorgen, hämorrhagisch)
Vorkommen im Gebäude
Durch die ständige Präsenz in der Außenluft auch regelmäßig im Innenraum zu finden; natürliche Hintergrundbelastung schwankt aber saisonal und regional; Aktiver Befall von feuchten Oberflächen und Materialien im Innenraum
Rechtliche Grundlagen/Vorschriften
- BiostoffV (30)
- TRBA (33) 100, 400, 405, 430, 460, 500 u.a.
- TRGS 540 (29) und TRGS 907 (29)
- Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes (39)
Sanierungsmöglichkeiten
Beseitigen der Biomasse
- Abschleifen/Fräsen von befallenen Oberflächen
- Entsorgen von mobilen Teilen
- Absaugen von Sporen mit Staubsauger/HEPA-Filter
- Feuchte Reinigung fester, undurchlässiger Materialien
- Desinfektion mit 70 – 80 %igem Alkohol
- Ermittlung/Beseitgung der Feuchteursache als Grundlage des Schimmelpilzbefalls
Analysemethode
- Identifizierung der Schimmelpilzarten mittels lichtmikroskopischer Techniken
- Bestimmung der KBE (32)
- Analyse von Stoffwechselprodukten mittels chromatographischer Techniken (GC, HPLC) und Spektrometrie (z.b. FTIR)
Beurteilungsgrundlage
- Raumluftkonzentrationen (KBE/m³)
- Befallstyp/-dichte auf Materialien
- Schimmelpilzart (Einstufung nach Infektionspotential, Mykotoxinproduktion)
- Immunstatus betroffener Personen
- Expositionszeiten
Handlungsempfehlungen
- Angepasstes Heiz- und Lüftungsverhalten
- Vermeidung von Raumluftfeuchte über 70% rel. Feuchte
- Raumtemperatur nicht unter 16◦ C
- Gleichmäßiges Beheizen aller Räume
- Beseitigung von Feuchteschäden/Wärmebrücken
- Vermeidung dampfdiffusionsdichter Wandoberflächen
- Luftzirkulation hinter großen Möbelstücken
- Hinterlüftung von Vorhängen und Wandverkleidungen
- Große Möbelstücke an Außenwänden vermeiden
- Kontakt mit befallenen Oberflächen vermeiden
Probenahme
- Aktive Luftkeimsammlung gemäß VDI 4300 Blatt 10 (34), VDI 4252, Blatt 2 (35), VDI 4253, Blatt 2 (36)
- Tupferproben gemäß DIN 10113-2 (37)
- Oberflächenkontaktproben (Abklatsch) gemäß DIN 10113-3 (38)
- Matrialproben
- Hausstaubuntersuchung
Grenz- bzw. Richtwerte
Aufgrund der unterschiedlichen Gefährdungspotentiale der verschiedenen Schimmelpilzarten und der individuellen Sensitivität betroffener Personen konnten bisher keine Grenz- und Richtwerte für den Innenraum definiert werden (Grenzwerte nur für Mykotoxine s. u.). Pathogene Arten der Risikogruppe 2 gem. BiostoffV (30), welche auch bei gesunden Personen Infektionen auslösen können, sollten im Innenraum nicht vorkommen. Die Gesamtkonzentration in der Innenraumluft sollte Außenluftniveau nicht übersteigen. Im Bereich des Arbeitsschutzes wurde ein TKW (31) für Abfallbehandlungsanlagen von 50.000 KBE/m³ (32) festgelegt (siehe TRBA (33) 214). Grenzwert für das krebserregende Mykotoxin Aflatoxin B1 in Schalenfrüchten, Nüssen und Trockenfrüchten: 2 µg/kg Grenzwert für die Summe von Aflatoxin B1, B2, G1 und G2 in o.g. Produkten: 4µg/kg Grenzwert für Aflatoxin B1 in Säuglingsnahrung: 0,05 µg/kg Grenzwert für das krebserregende Mykotoxin Ochratoxin A in Getreidekörnern und Kaffeebohnen: 5µg/kg Grenzwert für das enterotoxische Mykotoxin Patulin in Fruchtsäften: 50 µg/kg Grenzwert für Patulin in Apfelsaft und festen Apfelerzeugnissen für die Säuglingsernährung: 10 µg/kg
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